Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Schulungsleistungen
MS Kommunikation Melanie Schalin
Ottweilerstraße 13
40476 Düsseldorf
E-Mail: ms@melanieschalin.com
Tel: 0211 15201271
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Durchführung von Schulungen, Seminaren und Workshops (nachfolgend „Schulungen“) zwischen der MS Kommunikation Melanie Schalin (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss und Anmeldung
(1) Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Die Anmeldung des Kunden zu einer Schulung (online, per E-Mail oder über die Website) stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Anmeldebestätigung des Anbieters zustande.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt der Rechnungsversand direkt nach der Durchführung der jeweiligen Schulung.
(3) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 4 Stornierung und Umbuchung
(1) Stornierungen und Umbuchungen durch den Kunden müssen in Textform erfolgen.
(2) Für die Stornierung oder Umbuchung von Schulungen gelten die jeweiligen Fristen und Bedingungen, die dem individuellen Angebot oder den spezifischen Teilnahmebedingungen für öffentliche Schulungen zu entnehmen sind.
§ 5 Schulungsarten und Teilnahmevoraussetzungen
(1) Der Anbieter unterscheidet zwischen individuellen Firmenschulungen (Firmen-Schulungen, auch online) und öffentlichen Schulungen.
(2) Individuelle Firmenschulungen (in Präsenz oder Online), die einer Organisation oder einem Unternehmen pauschal angeboten werden, sind exklusiv den Mitarbeitenden dieser Organisation vorbehalten. Eine öffentliche Ausschreibung oder Weitergabe dieser Schulungsplätze an Dritte durch den Auftraggeber ist unzulässig oder bedarf der ausdrücklichen vorherigen Absprache mit dem Anbieter.
(3) Öffentliche Schulungen stehen allen Interessierten zur Anmeldung offen. Diese Angebote richten sich primär an bereits erfahrene Anwendende der CRM-Module und dienen ausschließlich der Auffrischung sowie der Erweiterung bestehender Kenntnisse.
(4) Neue Mitarbeitende des Kunden, die keine oder nur eine geringe interne Einweisung erhalten haben, erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Teilnahme an öffentlichen Schulungen, da sie den dort vermittelten Inhalten mangels Basiswissen gegebenenfalls nicht folgen können. Für diese Zielgruppe sind individuelle Firmenschulungen gemäß § 6 Abs. 2 zu buchen.
§ 6 Schulungsumgebungen und Datenschutz
(1) Öffentliche Online-Schulungen werden in einer standardisierten Musterumgebung des Anbieters durchgeführt. Diese Musterumgebung bildet kundenspezifische Anpassungen oder individuelle Einstellungen des jeweiligen Kundensystems nicht ab. Erfahrene Anwendende verfügen über das notwendige Vorwissen, um diese Differenzen einzuordnen. Der Dozent kann im Rahmen öffentlicher Schulungen keine Prüfungen oder Aussagen zu individuellen Kundensystemen treffen, da kein Systemzugriff zur Prüfung der Individualität besteht.
(2) Für neue Mitarbeitende ohne fundierte Vorkenntnisse sind individuelle Schulungen zu buchen, die ausschließlich im eigenen System des Kunden durchgeführt werden. Dies stellt sicher, dass der Bezug auf die firmenspezifischen Einstellungen adäquat geschult werden kann.
(3) Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Schulungen, die im eigenen System des Kunden stattfinden, durch den Auftraggeber niemals öffentlich ausgeschrieben oder Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 7 Absage von Schulungen durch den Anbieter
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Schulungen bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bei öffentlichen Schulungen) auszugeben oder abzusagen.
(2) Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters.
§ 8 Urheberrechte und Schulungsunterlagen
(1) Alle Schulungsunterlagen und bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Dem Kunden wird ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung der Unterlagen – auch auszugsweise – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
(3) Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte sowie die Durchführung der Schulung für Teilnehmer aus firmenfremden Unternehmen ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Veranstalters untersagt und verpflichtet zu Schadensersatz.
§ 9 Haftung
(1) Allgemeine Haftung und Personenschäden (für alle Schulungsarten)
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und maximal auf die Höhe der vereinbarten Schulungsgebühr des jeweiligen Kurses gedeckelt.
(2) Ergänzende Haftungsregelung für ONLINE-Schulungen
Bei der Durchführung von Online-Schulungen übernimmt der Anbieter keine Haftung für Schäden, Datenverluste oder Unterbrechungen, die durch technische Störungen aufseiten des Kunden entstehen. Dies gilt insbesondere für:
• Eine unzureichende, instabile oder unterbrochene Internetverbindung des Kunden.
• Fehlerhafte, veraltete oder ungeeignete Hardware und Software des Kunden.
• Fehlende Systemvoraussetzungen oder Inkompatibilitäten beim Zugriff auf die Schulungsplattform.
• Die missbräuchliche Nutzung von Zugangsdaten durch unbefugte Dritte, sofern diese nicht vom Anbieter verschuldet wurde.
(3) Ergänzende Haftungsregelung für PRÄSENZ-Schulungen (Vor-Ort)
Bei der Durchführung von Präsenzschulungen vor Ort (z. B. Inhouse beim Kunden oder in angemieteten Räumen) wird für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmenden (insbesondere Garderobe, Laptops, Smartphones, Taschen oder sonstige Wertgegenstände) keine Haftung übernommen. Dies gilt nicht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).